Gesetzliche Grundlagen

Cybersicherheitsschulungen sind keine freiwillige Leistung mehr. Mehrere Rechtsrahmen verpflichten Unternehmen, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zu schulen:

Pflichtinhalte

Unabhängig vom konkreten Rechtsrahmen umfassen die Kerninhalte:

Frequenz und Auffrischung

Die meisten Standards empfehlen mindestens jährliche Auffrischungen. Ergänzend sind anlassbezogene Schulungen sinnvoll, etwa nach einem Sicherheitsvorfall, bei neuen Bedrohungsszenarien oder bei Einführung neuer Systeme.

Nachweis und Dokumentation

Schulungsnachweise müssen prüfbar sein. Das bedeutet in der Praxis: datierte Teilnahmebestätigungen, Ergebnisse von Wissenstests und eine nachvollziehbare Zuordnung, welcher Mitarbeiter wann welche Schulung abgeschlossen hat.

Fehlende Nachweise können bei Audits, Versicherungsschäden oder behördlichen Prüfungen zum Problem werden. Titan automatisiert die Zuweisung, Durchführung und Dokumentation aller Pflichtschulungen.