Die NIS2-Richtlinie betrifft Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden in 18 Sektoren. Persönliche Haftung der Geschäftsleitung, zehn Pflichtmaßnahmen, Bußgelder bis 10 Millionen Euro. Titan macht die Umsetzung nachvollziehbar.
NIS2 definiert zehn Bereiche, die jedes betroffene Unternehmen abdecken muss. Keine Empfehlung, sondern Pflicht.
Dokumentierte Risikobewertungen und Sicherheitsrichtlinien, mindestens jährlich aktualisiert.
Strukturierter Prozess für Erkennung, Eindämmung und Wiederherstellung bei Vorfällen.
Business-Continuity-Pläne, Backup-Management und Disaster Recovery.
Lieferanten bewerten, Sicherheitsanforderungen vertraglich festlegen.
Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von IT-Systemen.
Regelmäßig testen, ob die Maßnahmen tatsächlich funktionieren.
Grundlegende Sicherheitspraktiken und verpflichtende Mitarbeiterschulungen.
Verschlüsselung dort einsetzen, wo sie angemessen und erforderlich ist.
Personalsicherheit, Zugriffsverwaltung und Asset-Management.
Multi-Faktor-Authentifizierung und verschlüsselte Kommunikation im Notfall.
NIS2 verpflichtet die Geschäftsleitung persönlich: Maßnahmen genehmigen, Umsetzung überwachen, an Schulungen teilnehmen. Bei Verstößen haftet nicht nur das Unternehmen.
Die Geschäftsleitung muss Cybersicherheitsmaßnahmen aktiv genehmigen.
Die Umsetzung muss nachweisbar überwacht werden.
Geschäftsführer müssen selbst an Cybersicherheitsschulungen teilnehmen.
Bei Pflichtverletzung drohen persönliche Konsequenzen, nicht nur Unternehmensstrafen.
Unser kostenloser NIS2-Check zeigt in 5 Minuten, wo Sie stehen.
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