Was der EU AI Act fordert

Artikel 4 des EU AI Act (Verordnung EU 2024/1689) verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Die Anforderung gilt seit dem 2. Februar 2025.

Die Verordnung definiert KI-Kompetenz als „Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen".

Wer ist betroffen?

Jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt, ist betroffen. Das umfasst nicht nur Unternehmen, die KI selbst entwickeln, sondern auch solche, die KI-basierte Tools wie ChatGPT, Copilot, automatisierte Entscheidungssysteme oder KI-gestützte Analysewerkzeuge nutzen.

Welche Kompetenzen sind erforderlich?

Der EU AI Act verlangt, dass die Schulung an die jeweilige Rolle und den Kontext angepasst wird:

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Verstöße gegen die Bestimmungen des EU AI Act können mit Bußgeldern von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Auch wenn die KI-Kompetenzpflicht zu den weniger prominenten Anforderungen gehört, ist sie seit Februar 2025 verbindlich.

Praktische Umsetzung

Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme sind im Einsatz? Wer nutzt sie? Welche Risikostufe haben sie nach dem EU AI Act? Daraus leiten Sie den Schulungsbedarf ab.

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