Warum eine Registrierung beim BSI notwendig ist

Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) verpflichtet betroffene Unternehmen, sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu registrieren. Die Registrierung ist keine Formalität. Sie ist eine gesetzliche Pflicht und Voraussetzung dafür, dass das BSI im Ernstfall die richtigen Ansprechpartner erreicht.

Ohne Registrierung drohen Bußgelder. Das BSI kann zudem Vor-Ort-Prüfungen anordnen und Nachregistrierungen erzwingen. Wer sich frühzeitig registriert, vermeidet unnötige Risiken und zeigt gegenüber Geschäftspartnern und Aufsichtsbehörden, dass die Anforderungen ernst genommen werden.

Wer sich registrieren muss

Die Registrierungspflicht betrifft zwei Kategorien von Einrichtungen:

Die Schwellenwerte sind klar: ab 50 Mitarbeitenden oder ab 10 Millionen Euro Jahresumsatz in einem der erfassten Sektoren. Einige Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind unabhängig von der Größe betroffen.

Auch Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob sie unter NIS2 fallen, sollten die Betroffenheitsprüfung durchführen. Eine verspätete Registrierung gilt als Ordnungswidrigkeit.

Voraussetzungen für die Registrierung

Bevor Sie die Registrierung starten, sollten folgende Informationen vorliegen:

Die Kontaktdaten der Meldestelle sind besonders wichtig. Bei einem Sicherheitsvorfall muss das BSI die zuständige Person innerhalb von Minuten erreichen können. Eine Sammeladresse wie info@ reicht dafür nicht aus.

Der Registrierungsprozess im Detail

1. Betroffenheit prüfen

Prüfen Sie anhand der Sektorenliste und der Schwellenwerte, ob Ihr Unternehmen als wesentliche oder wichtige Einrichtung eingestuft wird. Das BSI stellt dafür ein Online-Tool bereit. Bei Unsicherheiten hilft eine Rechtsberatung oder ein Blick in die Erwägungsgründe der EU-Richtlinie 2022/2555.

2. Zugang zum BSI-Portal einrichten

Die Registrierung erfolgt über das BSI-Meldeportal. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Die Authentifizierung erfolgt in der Regel über eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein vergleichbares Verfahren. Halten Sie die Handelsregisternummer bereit.

3. Stammdaten eintragen

Im Portal geben Sie die Unternehmensangaben ein: Name, Rechtsform, Anschrift, Sektor, Teilsektor, Mitarbeiterzahl und Umsatzkategorie. Zusätzlich hinterlegen Sie die Kontaktdaten der Meldestelle und der vertretungsberechtigten Person.

4. Technische Angaben hinterlegen

Das BSI erwartet technische Informationen zu Ihren Netz- und Informationssystemen. Dazu gehören IP-Adressbereiche, Domänen und die EU-Mitgliedstaaten, in denen Sie Dienste erbringen. Diese Angaben erleichtern die Zuordnung bei Sicherheitsvorfällen.

5. Registrierung abschließen

Nach der Eingabe prüft das BSI die Angaben. Sie erhalten eine Bestätigung mit Ihrer Registrierungsnummer. Diese Nummer ist bei künftigen Meldungen anzugeben. Bewahren Sie sie sicher auf.

Fristen und Übergangsregelungen

Die EU-Richtlinie sah Oktober 2024 als Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten vor. Deutschland hat das NIS2UmsuCG mit Verzögerung verabschiedet. Die konkreten Registrierungsfristen ergeben sich aus dem nationalen Gesetz.

Grundsätzlich gilt: Betroffene Unternehmen müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der nationalen Regelung registrieren. Für bestehende KRITIS-Betreiber gelten Übergangsfristen, die ihre bisherige BSI-Registrierung überführen.

Warten Sie nicht auf den letzten Tag. Die Registrierung selbst dauert je nach Unternehmensgröße ein bis drei Stunden. Die Vorbereitung der Daten kann jedoch Tage in Anspruch nehmen, besonders wenn IP-Adressbereiche und Ansprechpartner erst ermittelt werden müssen.

Häufige Fehler bei der Registrierung

Aus der Praxis ergeben sich immer wieder dieselben Probleme:

Nach der Registrierung: Was folgt

Die Registrierung ist der erste Schritt. Danach beginnen die eigentlichen Pflichten:

Wer die Registrierung und die nachfolgenden Pflichten in einer Plattform bündeln möchte, kann mit Titan die relevanten Maßnahmen als prüfbare Aufgaben abbilden, Zuständigkeiten zuweisen und den Umsetzungsstand dokumentieren. So behalten Sie den Überblick und können bei einer Prüfung durch das BSI alle Nachweise strukturiert vorlegen.